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Gentech in der EU fordert die Schweiz heraus

Die Deregulierung der neuen Gentechnik in der EU hat auch Auswirkungen auf die Schweiz. In einem Appell verlangt die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG) von Bundesrat und Parlament, die Wahlfreiheit der Konsument*innen sowie die gentechfreie Landwirtschaft zu schützen.

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Fünf Demeter-Weine bei BioVino 2026 ausgezeichnet

Am 18. Juni 2026 sind in Bern die Diplome des Concours des Vins Suisses Bio & Nature (BioVino 2026) vergeben worden. Unter den prämierten Weinen stechen mehrere Westschweizer Weine mit Demeter-Zertifizierung hervor.

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Demeter Schweiz: Das wird neu

Mit der Fusion des Vereins für biologisch-dynamische Landwirtschaft mit dem Schweizerischen Demeter-Verband zu Demeter Schweiz wird einiges neu. Hier ein Überblick mit den wichtigsten Änderungen.

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Agrobiodiversität in der Schweiz

Die neue Studie von ProSpecie Rara und der SKEK zeigt erstmals umfassend: Die Agrobiodiversität in der Schweiz ist heute insgesamt gut abgesichert – doch ohne kontinuierliches Engagement drohen rasch Verluste und es braucht noch mehr Anstrengungen, um die Vielfalt auf die Felder zu bringen.

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Zum Gedenken an Matias Baker

Die Erde hat vor kurzem einen der Menschen verloren, die sie am meisten liebten und am besten verstanden. Matias (Matthew Todd) Baker starb am 23. April 2026 nach einem langen Kampf gegen den Krebs im Alter von 48 Jahren.

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Die Wirkung hinter dem Geschmack

Warum kommt biodynamische Qualität im Weinbereich so gut an? Eine mögliche Antwort liegt nicht allein im Weinberg, sondern ebenso im Glas – in der Art, wie Wein wahrgenommen und erlebt wird. So argumentieren Christelle Pineau und Jean Foyer in ihrem Artikel «Tasting life and energy with the body».

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Aufruf für Beitragsvorschläge zur Landwirtschaftlichen Tagung 2027

Unter dem Leitgedanken «Mit der Intelligenz des Lebens arbeiten» und mit einem besonderen Blick auf das Mikrobiom widmet sich die kommende Landwirtschaftliche Tagung vom 3. bis 6. Februar 2027 unserer Beziehung zu den ätherischen Kräften sowie der praktischen Arbeit mit ihnen.

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Neue Perspektiven bei der Hornkuh-Initiative?

Hornkuh-Initiative

Noch im letzten Frühjahr hatte Armin Capaul gegenüber dem LID erklärt, dass die Hornkuh-Initiative auf keinen Fall zurückgezogen werde. Denn eine Alternative auf Gesetzesebene könne schnell wieder gebodigt werden. Nun hat Capaul seine Meinung geändert und bekannt gegeben, unter welchen Umständen er die Initiative zurückziehen werden.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) hörte gestern Dienstag Capaul an. Sie stehe der Förderung von horntragenden Nutztieren positiv gegenüber, teilte sie heute mit. Es sei jedoch nicht stufengerecht, das Anliegen in der Verfassung zu verankern. Um dem Initiativ-Komitee einen bedingten Rückzug zu ermöglichen, will die WAK-N deshalb der Initiative einen indirekten Gegenentwurf auf Gesetzesebene gegenüberstellen.

Die Kommission sprach sich mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen für diesen Weg aus. Dieser Gegenentwurf soll jedoch keinen konkreten Minimalbetrag für Hörner enthalten. Diesen will die Kommission auf Verordnungsstufe festlegen. Der Entwurf  erfüllt bis auf den Mindestbeitrag die Kriterien Capauls.

Folgende Punkte müssen für die IG Hornkuh bei einem indirekten Gegenvorschlag erfüllt werden, damit die Initiative zurückgezogen wird:

  • Nicht lediglich pauschale Formulierung im Landwirtschaftsgesetz
    Eine pauschale Formulierung sei nicht präziser als der Initiativtext, könne aber schneller wieder geändert werden.
  • Zwingende Formulierung
    Keine „Kann-Formulierung“.
  • Gesetz muss von „Nutztieren“ sprechen
    Damit sollen neben Rindern, Ziegen und Schafen auch andere Tiere wie Wasserbüffel einbezogen werden.
  • Es muss festgelegt werden, dass es sich um Beiträge an Halter „effektiv behornter, erwachsener Nutztiere“ handelt. 
    Damit soll einerseits klargestellt werden, dass sich die Entschädigung nicht an unterschiedlichen Stallhaltungen orientieren darf. Damit wären auch Anbindeställe beitragsberechtigt. Andererseits sollen für Kälber oder Gitzi keine Gelder fliessen, da diese nach ein paar Monaten geschlachtet werden könnten und damit nach Ansicht der IG der Sinn des Gesetzes umgangen werden könnte.
  • RAUS im Winter, Weidegang oder Alpung im Sommer
    Wer behornte Tiere in einem Stall hält, ohne die Bedingungen für Regelmässigen Auslauf ins Freie (RAUS) zu erfüllen, erhält keine Beiträge.
  • Minimalbeitrag in Höhe des RAUS-Programms
    Dies entspricht nach heutigem Stand 190 Franken pro Kuh.
  • Keine Begrenzung nach Anzahl Tiere
    Ausgenommen bleibt eine Limitierung im Interesse der Verringerung der Gesamtkosten.

Werden diese Forderungen erfüllt, wird die Initiative bedingt zurückgezogen. Sollte ein Referendum ergriffen werden, würde die Initiative parallel zum Referendum zur Abstimmung gebracht.

Zum Artikel: https://www.lid.ch/agronews/detail/news/capaul-zeigt-sich-gespraechsbereit/

Beitrag auf srf.ch:  https://www.srf.ch/news/schweiz/kampf-ums-horn-rueckzug-der-hornkuh-initiative-moeglich

(10.01.2018 – lid.ch | Landwirtschaftlicher Informationsdienst)